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Welche Leistungen umfasst der neue Basistarif?

Der Basistarif der privaten Krankenversicherungen ist ein Bestandteil der letzten großen Gesundheitsreform.

Seit dem 1. Januar 2009 müssen die privaten Krankenversicherer einen Basistarif anbieten. Folgende Personen können sich im Basistarif einer privaten Krankenversicherung versichern. Personen, die bislang bereits freiwillig gesetzlich versichert sind, alle Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die weder in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig sind, noch Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beanspruchen, noch Sozialhilfe beziehen. Der Basistarif muss nach Art, Umfang und Höhe mit den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen vergleichbar sein und darf den Höchstbeitrag der gesetzlichen nicht überschreiten. Derzeit liegt der durchschnittliche Höchstbeitrag bei rund 550 Euro. Zum Beispiel ist eine freie Arzt und Zahnarztwahl auch hier nur zwischen Kassenärzten möglich. Diesen Beitrag weiterlesen »