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Seit dem 01. 01. 1999 gilt in Deutschland das EU-Führerscheinrecht. Daraus ergaben sich eine Veränderungen der bisherigen Fahrerlaubnisklassen, die nunmehr international anerkannt sind, durch Großbuchstaben gekennzeichnet sind und 9 Klassen beinhalten.
Unter die Fahrerlaubnisklasse A fallen Motoräder, der Klasse B werden Personenkraftwagen zugeordnet deren zulässiges Gesamtgewicht von 7,5 auf 3,5 t gesenkt wurde, Klasse C steht für Lastkraftwagen, deren Eignung nur noch fünf Jahre gültig ist und dann durch einen ärztlichen und augenärztlichen Test nachgewiesen werden muß. Klasse D wurde neu eingeführt und beinhaltet den Führerschein für Kraftomnibusse, zur Klasse E zählen Anhänger. Kleinkrafträder werden der Klasse M zugeordnet, deren Höchstgeschwindigkeit jetzt auf 45km/h beschränkt wurde. Handelt es sich um dreirädrige Kleinkrafträder so fallen sie in die Klasse S wie auch vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge. Für Klassen T und L (Zugmaschinen und selbstfahrende Arbeitsmaschinen land-und forstwirtschaftlicher Zwecke) gilt jetzt der Stufenführerschein für 16 bis 18jährige. Diesen Beitrag weiterlesen »